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BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 14.10.1958 - A 171/58
- BVerwG, 14.07.1959 - IV B 4.59
- BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, wenn der Präsident des Bundesausgleichsamts in seinen Ausbildungshilfebestimmungen den Ausgleichsbehörden bindend vorschreibt, bei Prüfung, der Bedürftigkeit vom Grundsatz der Familieneinheit auszugehen und neben den Eltern des Auszubildenden in die Bedarfsberechnung auch sonstige Haushaltsangehörige einzubeziehen (vgl. hierzu Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 116.56 -). - BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59
- Die Ausgleichsbehörden handeln fehlerhaft, wenn dies nicht ausreichend geschieht; hier sind sie nicht nach Ziff. 13 Abs. 4 DB verfahren (vgl. auch Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 215.57 = RLA 1959 S. 223 -).
- BVerwG, 09.01.1963 - V B 14.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausbildungshilfe nach dem …
Dies gilt insbesondere für das vorausgegangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. September 1960 - BVerwG IV C 283.59 -, da das Verwaltungsgericht über die früher umstrittene Anrechnung der Einkünfte der Mutter und der Stiefkinder des Klägers in Übereinstimmung mit diesem Revisionsurteil entschieden hat.